Einstiegsgeld: Wieviel?
Über das Einstiegsgeld können Arbeitslosgeld II (Hartz IV)Empfänger bis zu 9.984 Euro nicht rückzahlbaren, steuerfreien Zuschuss für ihre Existenzgründung erhalten. Wir zeigen Ihnen hier, wie es geht.
Wie lange?
Das Einstiegsgeld kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten nach Existenzgründung gezahlt werden. Es wird in der Regel immer für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Folgeantrag stellen.
Wie viel?
Sind Sie die einzige Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt, beträgt das Einstiegsgeld in der Regel 50% der Hilfe zum Lebensunterhalt, also 208 Euro/Monat.
Im Einzelfall (z.B. bei lang andauernder Arbeitslosigkeit oder anderen Vermittlunghemmnissen) kann es auf maximal 90% der Hilfe zum Lebensunterhalt (max. 374,40 Euro/Monat) aufgestockt werden.
Leben mehrere Personen in der Bedarfsgemeinschaft, gibt es für jede weitere Person 10% der Hilfe zum Lebensunterhalt (= 41,60 Euro) mehr, maximal jedoch 416 Euro/Monat.
Einstiegsgeld und Hartz IV
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zu den Hartz IV Leistungen bezahlt.So lange das Einkommen aus Ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht höher ist als 100 Euro/Monat,
werden Ihre Hartz IV Bezüge nicht gekürzt. Einkommen >100 Euro/Monat wird zu 80% mit den Hartz IV Bezügen verrechnet. Solange Sie weiter Hartz IV beziehen, sind Sie auch weiterhin über das Jobcenter krankenversichert.
Das Einstiegsgeld wird nicht mit Ihren Gewinnen verrechnet, Sie dürfen es also auf jeden Fall behalten.
Rechenbeispiel:
Ein Alleinstehender bezieht bislang 800 Euro Hartz IV. Im ersten halben Jahr seiner Selbstständigkeit bezieht er zusätzlich 208 Euro Einstiegsgeld,
erwirtschaftet aber auch ein Einkommen in Höhe von durchschnittlich 600 Euro/Monat. Die Hartz IV Bezüge werden ihm deswegen um 400 Euro/Monat gekürzt.
Seine Einnahmen/Monat gestalten sich jetzt wie folgt:
Gewinn | 600 Euro |
Hartz IV | 400 Euro |
Einstiegsgeld | 208 Euro |
Summe | 1.208 Euro |