Willkommen in unserem Blog für StartUps

In unserem Blog informieren wir Euch über aktuelle Themen, erfolgreiche Start Ups und Neuigkeiten für Gründer.

Überfällige Gesetzesänderung für gesetzlich Krankenversicherte 10.11.2023


Gesundheitskarte
Bislang wurde es für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige, die nicht innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Geschäftsjahres bei ihren Krankenkassen einen Steuerbescheid vorlegen konnten, teuer:
Die Krankenkassen verlangten dann rückwirkend den Höchstbeitragssatz von über 1.000 €/Monat - unabhängig davon, ob die Betroffenen die versäumte Vorlage des Steuerbescheids selbst verschuldet hatten oder ob das Finanzamt noch gar keinen Steuerbescheid erlassen hatte. Auch die nachträgliche Vorlage eines Steuerbescheids half da nichts - selbst dann nicht, wenn der Selbstständige nur ein so geringes Einkommen hatte, dass er nur den Mindestbeitragssatz hätte zahlen müssen. Teilweise wurden die Betroffenen mit Nachforderungen von bis zu 8.000 € zur Kasse gebeten, obwohl sie diese aufrund ihres niedrigen Einkommens gar nicht hätten zahlen müssen.
Gegen diese unsoziale Gesetzesregelung intervenierten sowohl der Verband der Gründer- und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) (bei dem ihr übrigens kostenlos Mitglied werden könnt) als auch die Vebraucherzentralen.
"Wir hatten viele Fälle, in denen Selbstständige mit kleinem Einkommen in Existenznot geraten sind - gerade solche, denen in der Pandemie alles weggebrochen ist. Die Krankenkassen waren da wirklich gnadenlos", sagt Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Das wird sich nun voraussichtlich zum 24.11.2023 rückwirkend ändern. Können Selbstständige innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Geschäftsjahres noch keinen Steuerbescheid vorlegen, weil der Fiskus noch keinen Bescheid erlassen hat, dürfen die Krankenversicherungen nicht den Höchstbeitragssatz verlangen.
Dazu der VGSD: "Wenn du in Zukunft deinen Steuerbescheid nicht rechtzeitig vorlegen kannst, kannst du deiner Krankenkasse eine Erklärung des Finanzamts vorlegen, dass für das in Frage stehende Jahr noch kein Steuerbescheid bekanntgegeben worden ist. Dann darf die Kasse für zwölf Monate nicht die Höchstbeiträge festlegen. Es sind so lange die bisherigen Beiträge weiter zu zahlen. Was passiert, wenn du bewusst deine Steuererklärung nicht erledigst, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Vermutlich musst du damit rechnen, dass deine Steuerschuld geschätzt wird und die Beiträge auf Basis der Schätzung berechnet werden."

Mehr Tipps & Tricks, wie Du bei der gesetzlichen Krankenversicherung Geld sparen kannst, erfährst Du in unseren kostenlosenExistenzgründerseminaren online.


Arbeiten unter südlicher Sonne 1.10.2023


Palmenstrand
Mit dem schönen Wetter wird es in Deutschland wohl bald vorbei sein. Was liegt also näher, als den Laptop und die Badesachen einzupacken, ab in den nächsten Flieger und den Arbeitsplatz für die nächsten Wochen in den sonnigen Süden Europas zu verlagern?

Zumal gerade die Kanarischen Inseln, die schon von den alten Römern Fortunatae Insulae, Inseln der Glückseligen getauft wurden, digitale Nomaden mit Coworking Spaces, schnellem Internet und zeitweisen Rabatten bei Airbnb und Iberia Airlines locken.

Doch Vorsicht: vor dem Arbeiten unter Palmen wiehert der Amtsschimmel, es drohen Bußgelder oder gar Strafverfahren, wenn ihr nicht das Formular A1 der Sozialversicherungen im Gepäck habt.
Mit diesem Formular bescheinigt euch die Sozialversicherung, dass ihr in Deutschland versichert seid und Steuern zahlt. Ihr müsst es für jeden Auslandsaufenthalt extra beantragen.
Hierzu benötigt ihr das kostenlose Programm sv-net, mit dem ihr für jeden Auslandsaufenthalt extra eine A1 Bescheinigung beantragen müsst.


Steuererklärung 2022 29.09.2023


Steuerklärung auf Bierdeckel
Für alle, die ihre Steuererklärung 2022 selbst, also ohne Steuerberater abgeben und die Erklärung bislang noch nicht abgegeben haben, wird es jetzt eng:
Spätestens am nächsten Montag (2.10.2023) muss die Erklärung inklusive Gewinnermittlung (z.B. Einnahmen-Übeschussrechnung) und Jahresumsatzsteuererklärung via Elster beim Fiskus eingehen. Ansonsten drohen Verspätungszuschläge. Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat..
Wer seine Steuererklärung dauerhaft nicht einreicht, dem drohen zusätzlich Steuerschätzungen des Finanzamtes und Zwangsmaßnahmen, die im Extremfall auch Beugehaft beinhalten können.

Was tun, wenn Du bis Montag nicht die Kurve bekommst und die Erklärung einreichst? Dann beantrage eine Fristverlängerung. Dafür brauchst Du aber eine trifftige Begründung wie z.B. längere Erkrankung, Umzug oder Geburt eines Kindes.
Die Zeitschrift Finanztipp hat hierzu ein Musterschreiben ins Web gestellt.
Mehr Tipps rings um das Thema Buchführung und Steuern gibt es übrigens in unseren Buchführungsseminaren.


NRW: Neues Beratungsprogramm für Gründer 12.09.2023


Beratung
Das Wirtschaftsministerium NRW hat die neue Beratungsrichtlinie für die Förderung von Existenzgründungsberatungen in Kraft gesetzt.
Die Beratungsförderung wurde in vielen Punkten erheblich verbessert.

  1. Land NRW fördert Existenzgründungsberatung mit einem Zuschuss von pauschal 510 € je Beratungstag. Bei Beziehern von Bürgergeld beträgt der Zuschuss 816 €.
    Der Antrag muss weiterhin vor Beratungsbeginn gestellt und der Förderbescheid abgewartet werden, damit sich der Gründer sicher ist, dass er die Förderung auch erhält. Es muss zunächst die komplette Beratungsrechnung bezahlt werden, bevor der Zuschuss abgerufen werden kann. Die Beratung muss mindestens ein halbes Tagewerk (= 4 Stunden) umfassen, die Existenzgründung in NRW stattfinden. Eine Verpflichtung, nach der Beratung auch ein Unternehmen zu gründen, gibt es nicht.
  2. Wurden bislang nur Gründer gefördert, die noch kein Gewerbe angemeldet hatten, können nun auch Existenzgründer gefördert werden, die vom Nebengewerbe ins Hauptgewerbe wechseln.
  3. Der Zeitraum, innerhalb dessen die Beratung durchgeführt werden muss, wurde erheblich verlängert: von drei auf zwölf Monate.
  4. Die Anzahl der förderfähigen Tagewerke wurde von vier auf sechs erweitert. Bei Betriebsübernahmen können acht Tagewerke gefördert werden.

Falls Sie Interesse an einer geförderten Gründungsberatung haben, können Sie mit dem folgenden Formular eine unverbindliche Anfrage stellen:


* Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen
Hinweis nach Datenschutzgrundverordnung: Wenn Sie auf Absenden klicken, werden Ihre hier eingegebenen Daten von uns gespeichert (das haben Sie sich sicherlich schon gedacht, aber wir müssen diesen Hinweis geben).
Wir verwenden die Daten, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können. Ihre Daten werden natürlich nicht an Dritte weiter gegeben und gelöscht, sobald wir sie nicht mehr benötigen.
Weitere Infos, auch zu Ihren Rechten, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.



Scheinselbstständigkeit: Horrende Nachzahlungen 07.09.2023


Justizia
Tausende Selbstständige müssen aufgrund eines neuen Urteils des Bundessozialgerichts Aktenzeichen: B12 R 4/20 R horrende Summen von bis zu 110.000 € an die Rentenkasse nachzahlen, da das Bundessozialgericht sie zu Scheinselbstständigen erklärt hat.
Betroffen sind geschäftsführende Gesellschafter von GmbH.
Im verhandelten Fall ging es um vier Rechtsanwälte, die gemeinsam eine GmbH gegründet hatten. Jeder Anwalt war zum Geschäftsführer bestimmt und hielt 25% der Anteile an der GmbH - eigentlich eine klassische selbstständige Tätigkeit, sollte man meinen. Doch die höchsten deutschen Sozialrichter sahen dies genauso wie die Prüfer der Rentenversicherung anders: "Sie unterlagen nach den allgemeinen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH geltenden Maßstäben aufgrund abhängiger Beschäftigung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (...). Jeder verfügte als Minderheitsgesellschafter (...) nicht über die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht, die Geschicke der Rechtsanwaltsgesellschaft zu bestimmen.", so das Bundessozialgericht.
Die Folgen für die Betroffenen sind horrend: sie müssen nun pro Person bis zu 110.000 € Sozialabgaben nachzahlen. Die Bundesrechtsanwaltskammer schätzt, dass von diesem Urteil rund 3.050 Partnergesellschaften von Rechtsanwälten betroffen sind.

Unser Tipp:
Jeder Arbeitsvertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH oder UG sollte vor Vertragsabschluss der Rentenversicherung zur Statusfestellung vorgelegt werden. Gleiches gilt auch für Verträge,die man mit freien Mitarbeitern abschließt.


Gründerstipendium NRW: Neue Richtlinie 29.08.2023


Das Gründerstipendium NRW wird um drei Jahre verlängert, die neue Richtlinie tritt am 1.10.2023 in kraft. Es gibt zwei Neuerungen. Das Gründerstipendium heißt jetzt nicht mehr Gründerstipendium, sondern gendergerecht Gründungsstipendium. Und es gibt mehr Geld, die Förderung wurde von 1.000 €/Monat auf 1.200 €/Monat erhöht. Der Förderzeitraum beträgt weiterhin zwölf Monate, gefördert werden Einzelpersonen oder Teams aus maximal drei Personen, die ein inovatives Unternehmen in NRW gründen wollen oder das in den vergangenen zwölf Monaten gemacht haben. Mehr Infos gibt es unter Gründungsstipendium NRW und in unseren kostenlosen Existenzgründerseminaren Online.


MUT Gründerpreis NRW 2023 30.07.2023


MUT Gründerpreis
Habt ihr zwischen 2018 und 2021 erfolgreich ein Unternehmen in NRW gegründet? Dann könnt ihr euch für den MUT Gründerpreis NRW 2023 bewerben. Neben Ruhm und Ehre winken 60.000 € Preisgelder. Ihr müsst euch allerdings sputen, denn Anmeldeschluss ist am 6. August 2023. Mehr Infos und die Möglichkeit sich zu bewerben gibt es hier: MUT Gründerpreis.


Meisterprämie NRW 30.07.2023


handwerk
Das Land NRW hat ein neues Förderprogramm für Handwerker aufgelegt, die den Meisterabschluss machen: Wer den Abschluss nach dem 30.6.2023 gemacht hat und seinen Wohnsitz in NRW hat, kann eine Prämie in Höhe von 2.500 € erhalten. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Meisterprüfungszeugnisses gestellt werden, hierzu wurde eine Webseite eingerichtet https://meisterpraemie.nrw/

Den Meisterlehrgang selbst könnt ihr euch über das Aufstiegs-Bafög finanzieren lassen: dieses ist zu 50% ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und zu 50% ein Kredit.
Wenn ihr euch nach abgelegter Meisterprüfung selbstständig macht, wird euch der Kredit erlassen.

In NRW könnt ihr dann zusätzlich noch als nicht rückzahlbaren Zuschuss die Meistergründungsprämie in Höhe von 10.500 € erhalten. Mehr Infos hierzu und zu anderen Förderprogrammen für Gründer gibt es in unserem kostenlosen Existenzgründerseminar Online .



Kommunen besteuern Existenzminimum 17.04.2023


gewerbesteuer
Vater Staat darf seinen Bürgern erst dann in die Tasche greifen, wenn diesen auch genug zum Leben bleibt: das Existenzminimum ist steuerfrei, urteilte das Verfassungsgericht in der Vergangenheit mehrfach.
Anders sieht dies in der Praxis allerdings bei Gewerbetreibenden mit geringen Gewinnen aus: bei diesen erheben die Kommunen mitunter auch schon auf das Existenzminimum Gewerbesteuer. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Darauf hat nun der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland hingewiesen.
Betroffen sind hiervon Einzelunternehmer, die in der Steuerklasse III besteuert werden. Während bei der Gewerbesteuer nur ein Freibetrag in Höhe von 24.500 € Gewinn im Jahr gewerbesteuerfrei ist, liegt das steuerfreie Existenzminimum in solchen Fällen mitunter bedeutend höher (siehe Rechenbeispiel oben).
Die Folge ist, dass keine Einkommensteuer auf den Gewinn anfällt, wohl aber Gewerbesteuer, die auf den Gewinn erhoben wird, der über den Freibetrag hinaus geht.
Eigentlich gibt es davon den größten Teil bei der Einkommensteuer wieder zurück, da bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von 400% die Gewerbesteuer 1:1 durch eine Einkommensteuersenkung erstattet wird.
Anders sieht das allerdings bei Unternehmern aus, deren Gewinn unter dem Existenzminimum liegt. Da sie keine Einkommensteuer zahlen, gibt es auch nichts zurück. Sie zahlen auf das Existenzminiumum in diesen Fällen an die Kommune Gewerbesteuer, was den Grundsatzurteilen des Verfassungsgerichts widerspricht.
Besonders betroffen sind hiervon Unternehmen in NRW, da in diesem Bundesland die Gewerbesteuern besonders hoch sind.


SCHUFA verkürzt Dauer der Speicherung 28.03.2023


insolvenz
Wie Spiegel Online heute berichtet, verkürzt die Schufa ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Hintergrund seien laufende Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof.
Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, teilte laut Spiegel Online eine Sprecherin der SCHUFA hierzu mit.

Corona Soforthilfe NRW 27.03.2023


soforthilfe
Wie wir hier schon berichteten, war die IG Soforthlfe vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolgreich, die Rückzahlungsbescheide des Landes NRW zur Corona-Soforthilfe sind rechtswidrig.
So richtig darüber freuen können sich aber nur Selbstständige, die entweder gegen die Bescheide geklagt haben oder noch keine Bescheide erhalten haben. Wer jedoch einen Rückzahlungsbescheid erhalten hat, gegen den er keine Klage eingereicht hat, der hat nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di juristisch schlechte Karten, gegen den Bescheid vorzugehen. Ver.di rät von Klagen ab und hofft auf ein politisches Entgegenkommend der Landesregierung. Derweil will die IG Soforthilfe mit Musterverfahren juristisch klären, ob es nicht doch noch eine Möglichkeit der juristischen Gegenwehr gibt.
Sollten diese Verfahren, bei denen nach Auskunft der IG Soforthilfe juristisches Neuland betreten wird, erfolgreich sein, können betroffene Selbstständige ebenfalls diesen Weg versuchen.

Hier die juristische Einschätzung von ver.di:

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster am 17. März ist den Urteilen der Verwaltungsgerichte zwar gefolgt und hat ebenfalls die sogenannten Schlussbescheide der Corona-Soforthilfe für rechtswidrig erklärt. Für die Kläger:innen folgt aber daraus nicht automatisch, dass sie nun die Corona-Soforthilfe komplett behalten dürfen. Ganz im Gegenteil räumt das OVG dem Land Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit ein, neue korrekte Bescheide zu erstellen und überzahlte Beträge zurückzufordern. Am 22. März fand im Wirtschaftsausschuss des Landtags zum OVG-Urteil eine aktuelle Stunde statt. Doch NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur will die schriftliche Urteilsbegründung des OVG noch abwarten, bevor sie konkrete Schritte unternimmt. Die Schlussbescheide derjenigen, die gegen diesen sogenannten Schlussbescheid nicht geklagt haben, sind bestandskräftig. Das hat das OVG in seiner Pressemitteilung deutlich erklärt. Das heißt, die Feststellung, dass diese sogenannten Schlussbescheide rechtswidrig sind, hat nur Bedeutung für die Kläger:innen. Diejenigen, die nicht geklagt haben, haben sozusagen den Bescheid akzeptiert und müssen den Rückforderungen nachkommen.
Nicht gegen Ablehnungsbescheide klagen
Wenige Tage bevor das OVG-Urteil verkündet wurde, haben die Bezirksregierungen die ersten Ablehnungsbescheide zu den Anträgen auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens verschickt. Darin heißt es, so wie später im OVG-Urteil, dass die Gerichtsentscheide keine neue Rechtsgrundlage darstellen. Eine geänderte Rechtsgrundlage ist eine Voraussetzung für das Wiederaufgreifen eines Verfahrens. Außerdem heißt es in den Bescheiden, dass die Behörde ihr Ermessen, ob sie ein Verfahren wieder aufgreift oder nicht, dahingehend auslegt, dass das öffentliche Interesse das private Interesse an einer materiell gerechten Entscheidung wesentlich überwiege. Gegen diese Ablehnungsbescheide kann ebenfalls innerhalb von vier Wochen geklagt werden. Die ver.di-Selbstständigen in NRW raten von einer Klage gegen die Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens ab. Die Erfolgsaussichten sind gleich null. Ebenfalls kurz vor dem OVG-Urteil hat das Land die Rückzahlungsfrist bis zum 30. November verlängert und damit gleichzeitig betont, an den bestandskräftigen Bescheiden festzuhalten. Es gebe auch Möglichkeiten der Ratenzahlung, heißt es auf der Seite des Ministeriums. War's das? Mitnichten! Womöglich bekommen die Kläger:innen in den kommenden Wochen neue Bescheide und in dem Zuge vielleicht auch die Zigtausende, die noch gar keine Bescheide erhalten haben.
Petition unterstützen
Wir, die ver.di-Selbstständige in NRW, bleiben bei unserer Forderung "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe"! Wir sind nicht der Meinung, dass hier das öffentliche Interesse das private Interesse an einer materiell gerechten Entscheidung wesentlich überwiegt. Richtig, es sind Steuergelder, über die die Wirtschaftsministerin Rechenschaft ablegen muss. 430.000 Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und Handwerker hatten die Corona-Soforthilfe 2020 beantragt. 4,5 Milliarden Euro wurden damals den Antragstellenden ausgezahlt. Allein in NRW haben wir im vergangenen Jahr 74,1 Milliarden Euro Steuern gezahlt. Damit werden wichtige Ausgaben getätigt, ohne Frage. Aber die finanzielle Unterstützung von Solo-Selbstständigen ist ebenfalls eine wichtige Ausgabe!


Falls ihr die Pedition von ver.di unterstützen wollt, dann könnt ihr das hier .


EuGH Urteil zu SCHUFA-Praktiken erwartet 24.03.2023


schufa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat demnächst über die Praktiken der SCHUFA zu entscheiden.
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, liegt dem Gerichtshof hierzu nun ein Gutachten von EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe vor.
Zum einen geht es um die Score Werte, die die SCHUFA jeder Person zuordnet und die über die Kreditwürdigkeit entscheiden. Diese Werte werden von der SCHUFA automatisch ermittelt - wie, das ist ihr Geschäftsgeheimnis. Ein schlechter Score und damit mangelnde Kreditwürdigkeit bedeutet für die Betroffenen nicht nur, dass sie keine Bankkredite erhalten, sondern kann auch Probleme beim Abschluss von Verträgen wie Telefon- oder Mietverträgen bringen. Nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Existenzgründer und Unternehmen kann das zu erheblichen Problemen führen. EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe bemängelt, dass dieser Score automatisch erstellt wird und sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Diese schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen, Maschinen dürfen nicht über Menschen entscheiden.
Weiterhin geht es darum, dass die SCHUFA Negativmerkmale mitunter wesentlich länger speichert als öffentliche Register. So machen Insolvenzgerichte Restschuldbefreiungen nach Insolvenzverfahren ein halbes Jahr öffentlich, während die SCHUFA sie bis zu drei Jahre lang speichert. Nach Ansicht des EuGH Generalanwalts ist dies rechtswidrig, denn Ziel der Restschuldbefreiung sei es, dass sich die betroffenen Menschen wieder am wirtschaftlichen Leben beteiligen können. Auch das kann für Menschen, die nach einer Privatinsolvenz mit einer Selbstständigkeit wieder durchstarten wollen, zu erheblichen Problemen führen.
Unser Tipp: solltest Du durch die vom EuGH Generalanwalt monierten SCHUFA Praktiken Nachteile erhalten haben, dann solltest Du zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten und dann mit einem Anwalt prüfen, ob Du Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA geltend machen kannst.
Mehr Infos zum Thema Existenzgründung bekommst Du in unseren kostenlosen Existenzgründerseminaren.


Änderungen beim Gründungszuschuss 20.03.2023


gruendungszuschuss
Zum Jahreswechsel sind wichtige Änderungen beim #Gründungszuschuss in Kraft getreten:
  1. Wegfall des Vermittlungsvorrangs: Bislang galt, dass eine Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis Vorrang vor dem Gründungszuschuss hatte, der Antrag also mit Hinweis auf offene Stellen abgelehnt werden konnte.
    Dazu regelt nun §4 SGB III Abs. 2: " Der Vermittlungsvorrang gilt nicht im Verhältnis zur Förderung von Existenzgründungen mit einem Gründungszuschuss."
  2. Arbeitslose mit Behinderungen (im Sinne des §19 SGB III) können den Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  3. Das Antragsformular für den Gründungszuschuss wurde neu gestaltet und kann nun auch online eingereicht werden. Ihr solltet das Formular nicht ohne Hilfe ausfüllen, denn bestimmte Angaben können nicht nur dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird, sondern dass auch rückwirkend Arbeitslosengeld gestrichen wird.
  4. Nach wie vor benötigt Ihr für den Gründungszuschuss einen aussagekräftigen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme. Für Gründer aus NRW veranstalten wir hierzu vom Land geförderte Workshops zur Businessplanerstellung , für die Du als Bezieher von Arbeitslosengeld einen Eigenanteil von 80 € zahlst.



























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http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/passives-einkommen-so-verdienen-sie-geld-ohne-zu-arbeiten-a-1057993.html

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