Existenzgründungs- & Unternehmensberatung (
02471 8026
Bei der Vorbereitung Ihres Gründungskonzeptes können Ihnen die Berater des IEU mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auf Wunsch erarbeiten wir gemeinsam mit
Ihnen Ihr Gründungskonzept, helfen Ihnen bei der Erstellung von Rentabilitätsprognosen und begleiten Sie bei
Bankgesprächen. Wir beraten sie ebenfalls zu Fragen der Finanzierung Ihres Unternehmens und helfen
Ihnen bei der Planung Ihres Marketings. Wir können ebenfalls fachkundige Stellungnahmen bei der Beantragung des Gründungszuschusses abgegeben.
Bestehenden Firmen stehen wir bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen beratend zur Seite: Sei es, dass Sie
eine Betriebserweiterung planen, eine neue Werbekampagne starten wollen oder mit einem Fachmann die Zahlen Ihres Unternehmens
durchsprechen wollen.
Das IEU ist bei zahlreichen staatlichen Stellen offiziell als Beratungsunternehmen gelistet: Bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, dem Bundesamt für Wirtschaft, der Arbeitsagentur und dem Land NRW.
Für Sie bedeutet dies, dass unsere Beratungsleistungen zu Sätzen zwischen 50% und 100% gefördert werden
können.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Wer ?
Existenzgründer aus NRW.
Wieviel ?
50% der Beratungskosten, bei Arbeitslosengeld II Empfängern, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern bis zu 80% der
Beratungskosten. Die Beratung muss mindestens vier Stunden umfassen. Maximal sind 32 Stunden, bei Betriebsübernahmen 48
Stunden möglich.
Beratungsprogramm Arge Kreis Mettmann
Wer ?
Existenzgründer aus dem Kreis Mettmann, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Wieviel ?
100% der Beratungskosten für die Erstellung eines Gründungskonzeptes einschließlich einer
fachkundigen Stellungnahme für die Arge.
Beratungsschecks Mecklenburg-Vorpommern
Wer ?
Existenzgründer aus Mecklenburg-Vorpommern.
Wieviel ?
80% der Beratungskosten, maximal zwei Tagewerke á 8 Stunden mit jeweils 400 €. Voraussetzung ist, dass der Existenzgründer den
Entwurf eines Businessplans vorlegen kann.
Gründercoaching Kreditanstalt für Wiederaufbau
Wer ?
Unternehmer und Freiberufler, deren Betrieb nicht älter ist als fünf Jahre. Das Programm gilt bundesweit.
Wieviel ?
50% der Beratungskosten in den alten, 75% der Beratungskosten in den neuen Bundesländern. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 €. Arbeitslose Existenzgründer, die eine Förderung der Bundesanstalt für Arbeit erhalten (z.B. Gründungszuschuss, Einstiegsgeld), können im ersten Geschäftsjahr mit einem
Beratungskostenzuschuss in Höhe von 90% der Kosten gefördert werden.
Beratungsförderung Bundesministerium für Wirtschaft
Wer ?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe im Rahmen der von der EU vorgegebenen Grenzen für Umsatz (< 50 Mio. Euro)
oder Bilanzsumme (< 43 Mio. Euro) sowie Anzahl der Beschäftigten (< 250 Mitarbeiter). Das Programm gilt bundesweit, das beratene Unternehmen muss mindestens ein Jahr alt sein.
Wieviel ?
50% der Beratungskosten in den alten, 75% der Beratungskosten in den neuen Bundesländern.
Der Zuschuss beträgt maximal 1.500 €.
Beratungsanfrage: Geben Sie
bitte Ihre Anschrift und Telefonnummer an, wir setzen uns mit
Ihnen in Verbindung.
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Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen wir Ihnen den folgenden Hinweis geben: Wir führen
keine Beratungen in Rechts- und Steuerfragen durch.