Existenzgründungs- & Unternehmensberatung ( 02471 8026

Bei der Vorbereitung Ihres Gründungskonzeptes können Ihnen die Berater des IEU mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auf Wunsch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Gründungskonzept, helfen Ihnen bei der Erstellung von Rentabilitätsprognosen und begleiten Sie bei Bankgesprächen. Wir beraten sie ebenfalls zu Fragen der Finanzierung Ihres Unternehmens und helfen Ihnen bei der Planung Ihres Marketings. Wir können ebenfalls fachkundige Stellungnahmen bei der Beantragung des Gründungszuschusses abgegeben.

Bestehenden Firmen stehen wir bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen beratend zur Seite: Sei es, dass Sie eine Betriebserweiterung planen, eine neue Werbekampagne starten wollen oder mit einem Fachmann die Zahlen Ihres Unternehmens durchsprechen wollen.

Das IEU ist bei zahlreichen staatlichen Stellen offiziell als Beratungsunternehmen gelistet: Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, dem Bundesamt für Wirtschaft, der Arbeitsagentur und dem Land NRW.
Für Sie bedeutet dies, dass unsere Beratungsleistungen zu Sätzen zwischen 50% und 100% gefördert werden können.



Beratungsprogramm Wirtschaft NRWWer ?
Existenzgründer aus NRW.
Wieviel ?
50% der Beratungskosten, bei Arbeitslosengeld II Empfängern, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern bis zu 80% der Beratungskosten. Die Beratung muss mindestens vier Stunden umfassen. Maximal sind 32 Stunden, bei Betriebsübernahmen 48 Stunden möglich.

Beratungsprogramm Arge Kreis MettmannWer ?
Existenzgründer aus dem Kreis Mettmann, die Arbeitslosengeld II beziehen.
Wieviel ?
100% der Beratungskosten für die Erstellung eines Gründungskonzeptes einschließlich einer fachkundigen Stellungnahme für die Arge.

Beratungsschecks Mecklenburg-VorpommernWer ?
Existenzgründer aus Mecklenburg-Vorpommern.
Wieviel ?
80% der Beratungskosten, maximal zwei Tagewerke á 8 Stunden mit jeweils 400 €. Voraussetzung ist, dass der Existenzgründer den Entwurf eines Businessplans vorlegen kann.

Gründercoaching Kreditanstalt für WiederaufbauWer ?
Unternehmer und Freiberufler, deren Betrieb nicht älter ist als fünf Jahre. Das Programm gilt bundesweit.
Wieviel ?
50% der Beratungskosten in den alten, 75% der Beratungskosten in den neuen Bundesländern. Der Zuschuss beträgt maximal 3.000 €. Arbeitslose Existenzgründer, die eine Förderung der Bundesanstalt für Arbeit erhalten (z.B. Gründungszuschuss, Einstiegsgeld), können im ersten Geschäftsjahr mit einem Beratungskostenzuschuss in Höhe von 90% der Kosten gefördert werden.

Beratungsförderung Bundesministerium für WirtschaftWer ?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe im Rahmen der von der EU vorgegebenen Grenzen für Umsatz (< 50 Mio. Euro) oder Bilanzsumme (< 43 Mio. Euro) sowie Anzahl der Beschäftigten (< 250 Mitarbeiter). Das Programm gilt bundesweit, das beratene Unternehmen muss mindestens ein Jahr alt sein.
Wieviel ?
50% der Beratungskosten in den alten, 75% der Beratungskosten in den neuen Bundesländern. Der Zuschuss beträgt maximal 1.500 €.

 


Beratungsanfrage: Geben Sie bitte Ihre Anschrift und Telefonnummer an, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

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Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen wir Ihnen den folgenden Hinweis geben: Wir führen keine Beratungen in Rechts- und Steuerfragen durch.